Sei es um eine Vorlage in PDF Format herunterzuladen, Ihren Vorsorgeauftrag direkt online zu erstellen oder Antworten auf Ihre Fragen über dies Thema zu erhalten. Hier finden Sie alles was brauchen.
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Erstellen Sie Ihren Vorsorgeauftrag mit unserem online Assistenten und lassen Sie sich durch die verschiedenen Etappen führen! Die mit “i” markierten Tasten unterstützen Sie mit zusätzlichen Erklärungen und Beispielen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit eine notarielle Beurkundung direkt online anzufordern und auf diese Weise Ihren Vorsorgeauftrag rechtlich abzusichern.
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Den Vorsorgeauftrag und seine Implikationen verstehen
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Was ist ein Vorsorgeauftrag / Vorsorgevollmacht?
Der Vorsorgeauftrag wurde in der Schweiz mit dem Inkrafttreten des “Erwachsenenschutzrechts” im Jahr 2013 ins Lebens gerufen. Obwohl seither der Begriff Vorsorgevollmacht ebenso geläufig geworden ist, stammt dieser eigentlich aus dem deutschen Recht. Das schweizerische Recht kennt also offiziell nur den Vorsorgeauftrag.
Der Vorsorgeauftrag wird häufig als eine Art von Vollmacht verstanden und dies zu Recht. Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie andere Personen bevollmächtigen Sie rechtlich zu vertreten im Falle, dass Sie hierzu nicht mehr selber in der Lage sind. Sie haben also die Möglichkeit selber zu bestimmen, wer sich in Situationen von Urteilsunfähigkeit (Was ist Urteilsunfähigkeit?) um welche Ihrer Angelegenheiten kümmern soll und können auf diese Weise sicherstellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden. Die Schaffung des Vorsorgeauftrages war aus rechtlicher Sicht notwendig, da bestehende Arten von Vollmachten, wie Spezialvollmachten oder Generalvollmachten, im Grunde von der Urteilsfähigkeit des Vollmachtgebers ausgehen. Deshalb sind seit der Gesetzesrevision 2013 keine anderen Arten von Vollmachten ausser Vorsorgeaufträge für die rechtliche Vertretung in Situationen von Urteilsunfähigkeit rechtsgültig.
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Wen kann ich für meine Vertretung beauftragen?
Im Vorsorgeauftrag können Sie natürliche als auch juristische (Unternehmen oder Organisationen) Personen beauftragen. Es ist ebenfalls möglich Vertretungen zu bestimmen und auf diese Weise vorzusorgen, falls die beauftragte Person Ihre Aufgabe nicht wahrnehmen kann oder will. Zudem können Sie auch Berater bestimmen und dadurch beauftragte Personen verpflichten den von Ihnen bestimmten Berater für wichtige Entscheidungen zu konsultieren.
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Vollmacht für alles oder muss ich spezifisch sein?
Der Vorsorgeauftrag umfasst üblicherweise die Bereiche der persönlichen Betreuung, Vermögensverwaltung und Vertretung bei juristischen Angelegenheiten. Entsprechend Ihren Wünschen, ist es möglich den Vorsorgeauftrag auf bestimmte Gebiete oder Tätigkeiten zu beschränken als auch zusätzliche Aufgaben hinzuzufügen. Der Auftrag kann allgemein gehalten sein aber bei Bedarf auch konkrete Anweisungen über die Art und Weise, wie die beauftragte Person ihre Aufgabe auszuführen hat, enthalten.
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Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung - Was ist der Unterschied?
Die Patientenverfügung erlaubt es eine Vertretung zu bestimmen um Fragen zur medizinischen Behandlung zu beantworten, falls man hierzu selber nicht mehr in der Lage ist. Zusätzlich ist es möglich Wünsche bzgl. spezifischer Angelegenheit festzuhalten, wie zum Beispiel in Sachen Organspende. Daher überschneidet sich die Patientenverfügung leicht mit dem Auftrag zur Personensorge im Vorsorgeauftrag. Es ist daher ratsam die gleiche Person in der Patientenverfügung als auch für die Personensorge im Vorsorgeauftrag zu bestimmen. Hier finden Sie nähere Informationen:
Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung: Was Sie unbedingt wissen müssen
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Was ist Urteilsfähigkeit und wann brauche ich einen Vorsorgeauftrag?
Urteilsfähigkeit meint nach schweizerischem Recht, dass eine Person eigenständig und vernuftmässig für sich selber Entscheidungen treffen kann. Ein Zustand von Urteilsunfähigkeit kann dauerhaft oder auch nur vorübergehend bestehen. Sind Sie nach einem Unfall oder auf Grund von Krankheit nicht mehr dazu in der Lage, braucht es eine urteilsfähige Person, die sich um Ihre Angelegenheit kümmert. Der Vorsorgeauftrag dient dazu für Situationen von Urteilsunfähigkeit selbst zu bestimmen, wer sich in welchem Rahmen und um welche Themen an Ihrer Stelle kümmern soll.
Der Vorsorgeauftrag ist üblicherweise Teile der Vorsorgeplanung für das Alter. Das Ziel dabei ist es die Selbstbestimmung zu garantieren, da das Risiko in Folge von Krankheit oder Unfall seine Urteilsfähigkeit zu verlieren höher ist. Ohne Vorsorgeauftrag kann zwar der Ehepartner oder eingetragene Partner eine Vertretungsrolle übernehmen, allerdings ist diese durch die Kinder- & Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eingeschränkt (mehr über die KESB erfahren). Bei alleinstehenden Personen übernimmt die KESB die Vertretungsrolle von Beginn an und kann selbstständig einen Beistand für die urteilsunfähige Person bestimmen.
Sie brauchen also einen Vorsorgeauftrag, wenn:
- Sie möchten, dass Ihr Ehegatte oder Ihr eingetragener Partner Sie in Rechtshandlungen im Rahmen der ausserordentlichen Vermögensverwaltung vertritt. Beim Fehlen eines Vorsorgeauftrags muss die Zustimmung der KESB eingeholt werden.
- Sie die Ausübung des Vertretungsrechts nicht Ihrem Ehegatten oder eingetragenen Partner, sondern einer anderen Person übertragen möchten.
- Sie im Konkubinat leben, verwitwet oder ledig sind und keine Beistandschaft wünschen.
Ein häufiges Bedürfnisses von Eltern, ist es einen Vorsorgeauftrag als eine Art Vollmacht für die Betreuung und Sorgfalt der Kinder zu verwenden. Allerdings ist eine solche Bestimmung nicht rechtlich bindend. Die Kinderbetreuung wird in Situationen der Urteilsunfähigkeit der Eltern in jedem Fall von KESB bewertet und entschieden. Es ist dennoch zu empfehlen die eigenen Wünsche für die Kinderbetreuung in den Vorsorgeauftrag einzubauen, da die KESB diese im Entscheidungsprozess berücksichtigt.
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Notarielle Beurkundung und Formvorschriften - Wann ist der Vorsorgeauftrag rechtsgültig?
Zum Zeitpunkt der Erstellung eines Vorsorgeauftrags muss der Verfasser handlungsfähig, also volljährig und urteilsfähig, sein. Was die Form betrifft, müssen für einen gültigen Vorsorgeauftrag folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Vollständig von Hand niedergeschrieben
- Datiert und unterzeichnet (eigenhändige Form)
Die Validierung eines Vorsorgeauftrags durch eine notarielle Beurkundung schafft zusätzliche Rechtssicherheit. Dabei bestätigt ein Notar die Urteilsfähigkeit des Verfassers zum Zeitpunkt der Erstellung des Vorsorgeauftrages. Eine notariell beglaubigter Vorsorgeauftrag muss die Formvorschriften der Eigenhändigkeit nicht mehr erfüllen. Dies bedeutet, dass eine ausgedruckte Version mittels notarieller Beglaubigung direkt rechtskräftig wird. Deshalb können Sie mit unserem online Assistenten ihren Vorsorgeauftrag Schritt-für-Schritt online erstellen und über unsere Dienstleistung direkt eine notarielle Beglaubigung ihres digitalen Vorsorgeauftrages anfordern. In ihrem tooyoo Konto können Sie anschliessend eine digitale Version als auch den Hinweis auf den Aufbewahrungsort des Originals, bspw. bei welchem Notar dieser hinterlegt wurde, sicher und einfach auffindbar vermerken.
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Wo kann ich meinen Vorsorgeauftrag speichern und hinterlegen?
Sie können die Errichtung und den Aufbewahrungsort Ihres Vorsorgeauftrags im Personenstandsregister eintragen lassen. Die Eintragung kostet CHF 75.-. Für jede Änderung oder Löschung werden erneut CHF 75.- in Rechnung gestellt.
Es ist auch zu empfehlen Ihren Vorsorgeauftrag schnell und einfach Ihren Vertrauenspersonen zugänglich zu machen. Hierfür bietet tooyoo die digitale und sichere Aufbewahrung Ihres Vorsorgeauftrages an. Somit können Ihre Vertrauenspersonen jederzeit und von überall auf darauf zugreifen. Sie können dabei selbst bestimmen, wer auf Ihren Vorsorgeauftrag Zugang haben soll und dies auch jederzeit wieder ändern.
Falls Sie mehr zu diesem Thema erfahren möchten klicken Sie hier:
Einen Vorsorgeauftrag erstellen
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Was ist der Unterschied zu einer Vollmacht?
Wenn eine Person urteilsfähig ist aber persönliche Angelegenheiten nicht mehr selber führen kann oder möchte, dann wird eine entsprechende Vollmacht benötigt. Die Post, AHV, Banken, Versicherungen, Krankenkassen oder Steuerämter stellen alle eigene Vollmachtsformulare für den Rechtsverkehr zur Verfügung. Das bedeutet also, dass eine Person betroffen von einem langsamen Verlust der Urteilsfähigkeit durchaus noch selbstständig handeln kann. Solange die Urteilsfähigkeit gegeben ist, kann man mit den entsprechenden Vollmachtsformularen der verschiedenen Institutionen arbeiten.