Revidiertes Erbrecht 2023
Erfahren Sie das Wichtigste über die Änderungen ab Januar 2023
Ab 1. Januar 2023 sind die gesetzlichen Pflichtteile kleiner; Erblasserinnen und Erblasser können somit künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen.
Die wichtigsten Änderungen in Kürze:
- Der Pflichtteil der Kinder sinkt von drei Vierteln des gesetzlichen Erbteils auf die Hälfte.
- Der Pflichtteil für den überlebenden Elternteil entfällt ganz.
Was heisst das konkret?
Liegt kein Testament vor, so ändert sich wenig, denn die Standardverteilung gilt nach wie vor.
Gibt es ein Testament, gelten dessen Anweisungen, und zwar auch dann, wenn sie den früheren Regelungen entsprechen. Es ist in dem Fall nicht klar, ob die verstorbene Person die Angaben im Testament aufgrund des revidierten Erbrechts hätte ändern wollen oder nicht. Deshalb ist es wichtig, das Testament jetzt zu überprüfen.
Die Auswirkungen für meine Nachfolgeregelung prüfen
Mehr Gestaltungsspielraum beim Testament
Wenn Sie schon ein Testament gemacht haben, so sollten Sie es unbedingt nochmals überdenken.
Unter dem revidierten Erbrecht wird der Gestaltungsspielraum bei der Verteilung des Vermögens erweitert, denn der Pflichtteil der Nachkommen reduziert sich. Dadurch wird zum Beispiel die Nachfolgeregelung bei Familienunternehmen erleichtert.
In einem verheirateten Paar ohne Kinder kann der Partner die Partnerin (oder umgekehrt) komplett begünstigen, denn der Pflichtteil der Eltern entfällt.
Befindet sich ein Paar in Scheidung, kann der Erblasser oder die Erblasserin der anderen Person via Testament das Erbe gänzlich vorenthalten, dies auch, bevor die Scheidung vollzogen ist.
Für Konkubinatspaare gilt der Status quo: Sie haben nach wie vor kein Recht auf ein Erbe. Da jedoch der frei verfügbare Teil grösser ist, können Lebenspartner bzw. -partnerinnen stärker begünstigt werden.
Ab wann gilt das neue Erbrecht?
Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2023; dabei spielt es keine Rolle, ob ein Testament vorliegt oder wann ein Testament verfasst wurde. Stirbt eine Person vor dem 1. Januar 2023, gelten die alten Pflichtteile. Ab 2023 werden die neuen Pflichtteile angewendet.
Die Auswirkungen für meine Nachfolgeregelung prüfen
In unserem Assistenten können Sie sich die neuen Pflichtteile ansehen und verschiedene Szenarien durchspielen.