Die optimale Vorbereitung für einen profitablen Ruhestand


Das Rentensystem in der Schweiz sieht komplex aus: AHV, zweite Säule, gebundene und freie Vorsorge 3a und 3b. Im Endeffekt stellen wir uns jedoch simple Fragen: Wie hoch wird meine Rente sein? Wie und wann soll ich meinen Ruhestand planen? Erläuterungen.

                                                                                                                                                                                                                

Inhaltsverzeichnis

Ruhestandsplanung ist wichtig

Die Rentensysteme in der Schweiz

Wie hoch ist die AHV-Rente?

AHV und vorzeitige Pensionierung

Vollständige Rente oder Maximalrente?

Wie viel erhält man mit der zweiten Säule?

Bezug aus der zweiten Säule

Die Säule 3a: die gebundene Vorsorge

Die Säule 3b: die freie Vorsorge

Berechnung der Rente in der Schweiz

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Die Lebenserwartung steigt stetig an; um die Gesundheit der Schweizer ist es also gut bestellt. Gemäss dem Bundesamt für Statistik (BFS) hat ein 2016 geborener Knabe eine Lebenserwartung von 81,5 Jahren. Ein im selben Jahr geborenes Mädchen kann über 85 Jahre werden.

Und die Tendenz ist steigend. Eine basierend auf den Daten der Weltgesundheitsorganisation erstellte statistische Studie des Imperial College London besagt, dass die 2030 geborenen Schweizerinnen 88 Jahre alt werden sollten.

In naher Zukunft ist es also durchaus möglich, eine Lebenserwartung von 90 Jahren zu erreichen, was vor wenigen Jahren selbst in Expertenkreisen noch undenkbar war.

Die Männer holen die Frauen ein

Der Unterschied zwischen Männern und Frauen wird kleiner. Tatsächlich steigt die Lebenserwartung der Männer schneller.

Ursachen dafür sind die geringere Sterberate der über 65-jährigen sowie die sinkende Anzahl Todesfälle infolge kardiovaskulärer Krankheiten, Krebserkrankungen und Gewaltverbrechen.

Weniger Aktive für die Rentenzahlungen

Die Menschen leben zwar länger, aber sie vermehren sich nur mit Mühe. Ja, die Schweizer altern. 2015 publizierte das BFS Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung: Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung der Schweiz 2015-2045. Daraus wird ersichtlich, dass in unserem Land künftig 56 Personen im Alter von 65 Jahren oder mehr auf zehn Aktive kommen (heute 33 Aktive).

Mit der steigenden Lebenserwartung der Gesellschaft wird somit die Vorsorgefrage zentral. Tatsächlich wird die gleiche Anzahl Aktiver für mehr Rentner aufkommen müssen, und zwar während langer Zeit.

Ruhestandsplanung ist wichtig

Mit immer mehr Rentnern, die immer länger leben, stösst das aktuelle System langsam an seine Grenzen. So sind auch mehrere Rentenreformen in der Schweiz vorgesehen (wir werden später darauf zurückkommen).

In den nächsten Jahren jedoch sollte es keine Änderungen geben. Eines ist klar: Für den Staat wird die Rentenfinanzierung immer schwieriger. Mittelfristig kann es sogar sein, dass die Mindestleistungen gekürzt werden.

Deshalb ist es von grundlegender Bedeutung, das Ende des Berufslebens zu planen und der Entwicklung vorzugreifen, um ein ähnlich hohes Einkommen wie beim letzten Lohn zu haben bzw. um seinen Lebensstil im Ruhestand anzupassen.

Aber nicht nur aus finanzieller, sondern auch aus persönlicher Sicht ist die Planung wichtig: Ein längeres Leben ist nicht gleichbedeutend mit inaktivem Ruhestand, ganz im Gegenteil. Mit weniger Verpflichtungen sehen sich viele Rentner mit freier Zeit konfrontiert, die es auszufüllen gilt. Wenn dieser Übergang nicht optimal erfolgt, kann das zu Angst und Unzufriedenheit führen.

Die Rentensysteme in der Schweiz

Beginnen wir mit dem finanziellen Aspekt, der normalerweise die Arbeitnehmer im Hinblick auf ihren Ruhestand beschäftigt. Dazu muss das Schweizer Vorsorgesystem verstanden werden. In der Schweiz ist die Vorsorge auf dem Drei-Säulen-Konzept aufgebaut:

Die erste Säule, auch AHV genannt, ist obligatorisch und funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip. Die gesamte arbeitende Bevölkerung ‑ Angestellte und Selbständigerwerbende ‑ leisten ab dem Alter von 20 Jahren einen Beitrag in der Höhe von 10,1% des Bruttolohns. Der AHV-Beitrag wird dem Staat entrichtet, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 50% übernehmen.

Wie hoch ist die AHV-Rente?

Bei der Pensionierung hängt die Berechnung der AHV-Rente von folgenden Faktoren ab:

  • durchschnittlicher Jahreslohn
  • Anzahl Beitragsjahre
  • allfällige Gutschriften

Die AHV-Höchstrente (bei einem jährlichen Durchschnittslohn von CHF 84'600 und einer Beitragszahlung seit dem 20. Altersjahr) beträgt CHF 2'350 pro Monat. Die Mindestrente beträgt CHF 1'175 pro Monat (bei einem Jahreslohn von weniger als CHF 14'100 pro Jahr). Die Maximalrente darf von Gesetzes wegen nicht mehr als doppelt so hoch sein wie die Mindestrente.

Erziehungsgutschriften

Auf der Website der AHV werden Erziehungsgutschriften erklärt; sie kompensieren die Jahre, in denen Kinder unter 16 Jahren betreut wurden. Sie hängen jedoch nicht von der Anzahl Kinder ab. Für die Berechnung massgebend ist die Erziehungsberechtigung: Die Gutschriften können also je nach Situation zwischen den Eheleuten aufgeteilt werden (verheiratet, nicht verheiratet, geschieden).

Der Antrag auf die Gutschrift erfolgt mit der Kontaktaufnahme bei der AHV zur Rentenauszahlung. Deshalb müssen wichtige Unterlagen zur Erziehungsberechtigung unbedingt aufbewahrt werden.

Betreuungsgutschriften

Die Betreuungsgutschriften kompensieren die Pflege von entsprechend pflegebedürftigen Verwandten. Als Verwandte gelten Familienmitglieder sowie Schwiegereltern, die von der AHV oder IV eine Hilflosenentschädigung mittleren oder schweren Grades beziehen.

Um die Voraussetzungen zu erfüllen, darf der eigene Wohnort nicht mehr als 30 Kilometer entfernt vom Wohnort der pflegebedürftigen Person sein oder die Fahrt zur pflegebedürftigen Person nicht mehr als eine Stunde dauern. Die kantonale Ausgleichskasse des Wohnkantons der pflegebedürftigen Person muss jedes Jahr wieder informiert werden. Die Gutschrift kann nicht rückwirkend entrichtet werden.

Gleich wie bei den Erziehungsgutschriften kann auch diese Gutschrift zwischen den verschiedenen betreuenden Personen aufgeteilt werden.

Die Auswirkungen der AHV-Gutschriften

Bei diesen beiden Gutschriften der ersten Säule wird kein Geld gegeben. Man spricht von fiktivem Einkommen, das zur Berechnung des tatsächlichen Einkommens hinzugefügt wird.

Ausserdem darf die monatliche Maximalrente von CHF 2350 nicht überschritten werden.

Die beiden Gutschriften können nicht im selben Jahr kumuliert werden: Ein Erziehungsberechtigter erhält eine Erziehungsgutschrift, bis das zu betreuende Kind 16 Jahre alt ist und erst danach, ab dem 17. Geburtstag des Kindes, eine Betreuungsgutschrift.

AHV für verheiratete Personen

Bei verheirateten Personen ist das Rentensystem der ersten Säule anders. Zur Berechnung wird das Einkommen beider Eheleute addiert; die Gesamtsumme wird danach durch zwei dividiert.

Der vom Ehepaar erhaltene Gesamtbetrag darf nicht höher sein als 150% des Höchstbetrags; die beiden Einzelrenten ergeben also zusammengezählt höchstens CHF 3525.

Diese nicht sehr vorteilhafte Aufteilung stammt noch aus der Zeit, als der Mann Hauptverdiener war. Damals wurde nur das Einkommen des Mannes berücksichtigt, und die Frau hatte das Recht auf eine halbe Ehepaaraltersrente.

Splitting der AHV bei Scheidung

Geschiedene Paare teilen die während der Ehe erhaltenen Einkommen gleichmässig auf. Das nennt man Splitting. Berechnungsgrundlage bilden die Kalenderjahre, während denen das Paar verheiratet war. Nicht einberechnet wird das Jahr, in dem die Heirat bzw. die Scheidung erfolgt ist.

Wenn also eine Ehe weniger als zwölf Monate gedauert hat, gibt es kein Splitting.

Der Aufteilungsantrag kann individuell im Zeitpunkt des Ruhestands erfolgen. Es ist jedoch einfacher, ihn gemeinsam sofort nach der Scheidung zu machen. So wird das Verfahren vereinfacht, und es gibt keine Verspätungen bei der Rentenberechnung.

Die Hinterlassenenrente

In der ersten Säule ist auch eine Kompensation bei einem Todesfall vorgesehen: die Hinterlassenenrente für

  • Witwen und Witwer
  • Waisen

Im Ruhestand interessiert uns die Witwen-/Witwerrente. Die Bedingungen sind für Männer und Frauen unterschiedlich. Frauen erhalten eine Rente, wenn sie beim Tod des Gatten ein Kind im selben Haushalt haben oder wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens fünf Jahre verheiratet waren.

Geschiedene Frauen haben ebenfalls Anspruch auf eine Hinterlassenenrente, wenn:

  • sie Kinder haben und die geschiedene Ehe mindestens zehn Jahre gedauert hat
  • sie bei der Scheidung älter als 45 Jahre waren und die geschiedene Ehe mindestens zehn Jahre gedauert hat
  • das jüngste Kind das 18. Lebensjahr vollendet, nachdem sie 45 Jahre alt geworden sind.

Bei den Männern sind die Regeln einfach. Ein Mann, egal ob verheiratet oder geschieden, erhält eine Witwerrente, solange er Kinder unter 18 Jahren hat.

Bei einer doppelten Rente (Altersrente und Hinterlassenenrente) wird der höhere Betrag ausbezahlt.

AHV und vorzeitige Pensionierung

Die AHV kann ein oder zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter ausbezahlt werden. Ausserdem kann die Beitragspflicht für maximal fünf Jahre verlängert werden, um den Rentenbetrag zu erhöhen.

AHV und Steuern

Solange man arbeitet, werden die AHV-Beiträge vom steuerbaren Einkommen abgezogen. Die ausbezahlte AHV-Rente dagegen ist steuerpflichtig, um diesen Steuervorteil wieder zu kompensieren.

Vollständige Rente oder Maximalrente?

Wie wir gesehen haben, hängt der Betrag der ersten Säule von der Anzahl Beitragsjahre, vom Einkommen und von möglichen Gutschriften ab, unter Berücksichtigung der weiter oben erwähnten speziellen Situationen. Bei der Schätzung der AHV-Rente ist jedoch Vorsicht geboten.

Laut einem Bericht der Tribune de Genève erhält nur ein Drittel der Schweizer Bevölkerung bei der Pensionierung die vollständige AHV-Rente von CHF 2350.

Die vollständige Rente hängt von der Anzahl Beitragsjahre ab. Um Anrecht auf eine vollständige Rente zu haben, muss die AHV während mindestens 20 Jahren ununterbrochen einbezahlt worden sein.

Die Maximalrente dagegen hängt vom Durchschnittslohn während der Beitragszeit ab. Um den Höchstbetrag zu erhalten, muss der Lohn mindestens CHF 84'600 pro Jahr betragen haben.

Der Durchschnittslohn in der Schweiz beträgt CHF 74'000, was erklärt, weshalb zwei Drittel der Versicherten nicht den Höchstbetrag der ersten Säule erhalten. Der Durchschnittslohn für die erste Säule beträgt CHF 2025,5 pro Monat.

Die zweite Säule, die berufliche Vorsorge, ist im Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) geregelt. Sie ist ab einem Jahreseinkommen von mehr als CHF 21'150 obligatorisch und hängt eng mit dem erhaltenen Lohn zusammen.

Der Arbeitgeber muss seine Angestellten melden und bei einer Pensionskasse anschliessen, in die das Geld der zweiten Säule einbezahlt wird.

Bis zum Alter von 24 Jahren decken die Beiträge nur die Risiken Tod und Invalidität, da das BVG auch diese Leistungen versichert und nicht nur zur Altersvorsorge dient. Ab dem Alter von 25 Jahren bis zur Pensionierung werden die Beträge für die Altersrente einbezahlt.

Wie viel erhält man mit der zweiten Säule?

Im Gegensatz zur AHV gibt es beim BVG keine Skala, da das System nicht nach dem Solidaritätsprinzip funktioniert, sondern vom erhaltenen Lohn abhängt. Konkret wird ein Teil des Lohns in die zweite Säule einbezahlt. Dieser Betrag wird zu 50% vom Arbeitgeber und zu 50% vom Arbeitnehmer (als direkter Lohnabzug) übernommen.

Der so über die Jahre angehäufte Betrag kann auf einmal (Kapitalauszahlung), als Rente oder als Mischung beider Varianten bezogen werden. Die Jahresrente der zweiten Säule wird anhand des Umwandlungssatzes berechnet, der aktuell 6,8% beträgt.

Ein konkretes Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem Altersguthaben von CHF 400'000 erhält eine Rente von CHF 27'200 pro Jahr. Dieser Betrag entspricht 6,8% von CHF 400'000.

In die zweite Säule einbezahlter Lohnteil

Der Prozentsatz des Lohns für die zweite Säule verändert sich während des gesamten Berufslebens ständig. Konkret werden nach folgendem Modell zwischen 7% und 18% des Einkommens einbezahlt:

25-34 Jahre     7%

35-44 Jahre     10%

45-54 Jahre     15%

55-65 ans        18% (64 Jahre bei den Frauen)

Der Ertrag als wichtiger Bestandteil des BVG

Der in die zweite Säule einbezahlte Betrag wird vom Bund und den Versicherungen investiert, damit er einen Ertrag bringt. In den letzten Jahren ist der Anlageertrag nicht sehr hoch, und die Versicherungen haben weniger als 5% Ertrag erwirtschaftet.

Das hatte negative Auswirkungen auf den Rentenbetrag der Schweizer Bevölkerung zur Folge, wie le Matin letzten Juni hervorhob: „Ein Kapital von CHF 100'000 ergab im Jahr 2000 eine Jahresrente von CHF 7200; gemäss dem schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) und Travail.Suisse sind wir heute noch bei CHF 5870.“

Bezug aus der zweiten Säule

Es gibt drei Möglichkeiten, um Geld aus der zweiten Säule zu beziehen:

  • Kauf eines Eigenheims
  • Beginn einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • Definitiver Wegzug aus der Schweiz

Beim Kauf eines Eigenheims gilt es einiges zu beachten:

  • Ein Bezug aus der zweiten Säule ist nur alle fünf Jahre möglich.
  • Ab dem Alter von 50 Jahren kann nicht mehr die gesamte zweite Säule bezogen werden.
  • Bei verheirateten Paaren oder Menschen in eingetragener Partnerschaft muss der Partner eine Einverständniserklärung unterzeichnen.
  • Bei einem Verkauf des Eigenheims muss der bezogene Betrag zurückbezahlt werden.
  • Ein Vorbezug führt zu einer niedrigeren Rente.

Bei der Vorbereitung des Ruhestands ist insbesondere der letzte Punkt von Bedeutung.

Selbständigerwerbende und die zweite Säule

Freelancer zahlen gleich wie Angestellte Geld in die AHV ein. Da sie jedoch keinen Arbeitgeber haben, sind sie nicht verpflichtet, Beiträge für die zweite Säule zu entrichten.

Sie können sich freiwillig dem BVG unterstellen und für den Ruhestand auf die dritte Säule zählen.

Die zweite Säule vervollständigt die erste Säule.

AHV und berufliche Vorsorge zusammen müssen bei der Pensionierung ein angemessenes Einkommen gewährleisten. Gemeinsam müssten sie 60% des letzten Lohns decken. Und der Rest?

Der Rest ist die dritte Säule: die private Vorsorge. Sie kann als Sparguthaben auf einem Bankkonto über in Form einer Versicherung erfolgen. Die dritte Säule wird in zwei Kategorien aufgeteilt:

Die Säule 3a: die gebundene Vorsorge

Einzahlungen in die Säule 3a haben eine Obergrenze (CHF 6768 für Angestellte, CHF 33'840 und maximal 20% des jährlichen Einkommens für Selbständigerwerbende) und können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Neben dem Steuervorteil gibt es noch andere Pluspunkte: Das Guthaben der Säule 3a ist nicht vermögenssteuerpflichtig. Die durch das Guthaben generierten Erträge sind ebenfalls einkommens- und quellensteuerbefreit.

Dagegen werden beim Ausbezahlen der dritten Säule Steuern auf das angelegte Geld erhoben. Der Steuersatz ist jedoch niedriger als jener für das steuerbare Einkommen.

Die Säule 3b: die freie Vorsorge

Es gibt keine Beitragsbeschränkung, dafür aber weniger Steuervorteile. In einigen Kantonen, z. B. in Genf, kann ein kleiner Geldbetrag abgezogen werden.

Die Säule 3b ist viel freier, da sie zu jedem x-beliebigen Zweck abgeschlossen werden kann. Und das Geld kann auch frei bezogen werden.

Auch wenn das System mit einem Gleichgewicht zwischen dem Solidaritätsprinzip und den individuellen Einzahlungen sehr effizient scheint, muss es reformiert werden. Seit 2015 gibt die AHV mehr Geld aus, als sie hat. Der Bund sucht deshalb nach neuen Möglichkeiten, um unseren Ruhestand zu finanzieren. Und am 24. September 2017 stimmte das Schweizer Stimmvolk über die Reform der Altersvorsorge 2020 ab.

Weil die Vorlage von 52,7% der Bevölkerung abgelehnt wurde, mussten Alternativen gesucht werden. Aktuell scheinen sich zwei Tendenzen für eine AHV-Reform abzuzeichnen: Die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre und eine Erhöhung der MWST von bis zu 1,5%.

Die zweite Säule muss ebenfalls überarbeitet werden. Das jedenfalls will die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge, um das Finanzierungsdefizit auszugleichen.

Berechnung der Rente in der Schweiz

Nachdem wir jetzt über das Rentensystem in der Schweiz informiert sind, können wir uns in Kenntnis der Sachlage fragen: Wie viel erhalte ich bei meiner Pensionierung?“

Die Berechnung ist eigentlich ziemlich einfach:

  • Die AHV schlägt eine Rentenvorausberechnung vor (erste Säule)
  • Die Pensionskassen liefern regelmässig Vorhersagen zu dem bei der Pensionierung verfügbaren Betrag (zweite Säule).
  • Der Lebensversicherungsvertrag bzw. die Einzahlungen auf das entsprechende Bankkonto vervollständigen die Schätzung (dritte Säule).

[CHECK LIST] FÜR EINE GUTE VORBEREITUNG DES RUHESTANDS:

Vorher

  • Eine Rentenvorausberechnung für die AHV-Rente verlangen
  • Eine Rentenvorausberechnung für den Betrag der zweiten Säule verlangen
  • Sofern vorhanden, die dritte(n) Säule(n) auswerten
  • Auf dieser Grundlage die persönliche Vorsorgesituation bewerten
    • Diese Analyse mit der Analyse eines Experten vergleichen
  • Sich nach seinen Wünschen fragen
  • Eine Möglichkeit finden, die persönlichen Mittel mit den persönlichen Wünschen in Einklang zu bringen
  • Bei Bedarf den Vorsorgeplan anpassen

Bei der Pensionierung

  • Einen sanften Übergang vorsehen
  • Sich Zeit nehmen, um sich an diese grosse Veränderung zu gewöhnen
  • Tätigkeiten finden, um körperlich und sozial aktiv zu bleiben

Den Ruhestand möglichst früh planen

Es ist wichtig, sich möglichst früh für den finanziellen Aspekt des Ruhestands zu interessieren.

So wissen Sie, wo Sie stehen und können bewusst Entscheidungen treffen. Ihre Vorsorgesituation kann jederzeit angepasst werden, auch dank der dritten Säule, die grossen Spielraum zulässt.

Viele Schweizer greifen diesen Fragen vor: 58% der Schweizer Bevölkerung gehen vorzeitig in den Ruhestand.

Das Ergebnis der Berechnungen für die dritte Säule dagegen ist manchmal enttäuschend und ermöglicht nicht immer eine frühzeitige Pensionierung. Denken Sie daran: Nur jeder dritte Schweizer erhält die maximale AHV-Rente. Bestimmte Investitionen überdenken, länger Beiträge einzahlen, um die Rente zu erhöhen, .... Diese Entscheide werden nicht leichtfertig getroffen. Deshalb ist es besser, einige Jahre vor dem offiziellen Rentenalter darüber nachzudenken und nicht erst am Vorabend der Pensionierung.

Geld hat Auswirkungen auf das tägliche Leben und umgekehrt

Kein Wunder, wird so viel über die Pensionierung und das entsprechende Geld geredet: Der finanzielle Aspekt hat einen direkten Einfluss auf das Leben im Ruhestand und die Dinge, die man sich (nicht) leisten kann. Fahrten im eigenen Boot auf dem See im Ruhestand sind illusorisch, insbesondere für die Mittelschicht.

Es ist sogar gut möglich, dass dieser letzte Lebensabschnitt einige Anpassungen beim Lebensstil erfordert.

Brauche ich noch ein Auto, wenn es ja vernetzte Fahrzeuge gibt? Ist es noch wichtig, in die Ferien zu fahren, wenn der ganze Arbeitsstress weggefallen ist? Muss ich unbedingt am selben Ort leben wie früher, als ich noch arbeitete? Ein Umzug weg vom Stadtzentrum mit den hohen Mieten kann durchaus nützlich sein.

Einige Schweizer gehen sogar noch weiter: Immer mehr Menschen ziehen nach der Pensionierung ins Ausland, oftmals an die Wärme, wie RTS kürzlich aufzeigte.

Der Abend am Tag X

Stellen Sie sich das vor: Die Arbeitskollegen sind gegangen, die leeren Flaschen nach dem Abschiedsumtrunk sind im Glascontainer, die Champagnergläser stehen wieder sauber im Schrank. Sie sind bereit für den Heimweg; es ist der erste Abend Ihres restlichen Lebens.

Was machen Sie morgen? Und übermorgen? Und an den anderen Tagen? Je nach dem können diese Fragen erfreuen oder ängstigen. Um einen Sturz ins Leere zu vermeiden, ist es sinnvoll, sich ruhig und nüchtern zu überlegen, wie der Ruhestand gestaltet werden soll. Am besten denkt man schon vorher darüber nach.

Vorbereiten des Zeitplans für den Ruhestand

In der immer hektischeren Arbeitswelt bleibt kaum noch Platz für Freizeitbeschäftigungen, vor allem, wenn man 100% arbeitet und Familie hat. Im Ruhestand ist das von einem Tag auf den nächsten plötzlich ganz anders.

Diese Veränderung kann als Verlust empfunden werden, und häufig übernehmen Rentner Ämter in Vereinen oder helfen als Freiwillige mit. Diese neuen Beschäftigungen können geplant werden.

Natürlich muss auch Zeit bleiben für Müssiggang, um von der neuen und flexiblen Zeiteinteilung profitieren zu können, aber der Übergang sollte sanft erfolgen, damit keine Leere entsteht. Wenn das Leben eine lange Strasse voller grosser und kleiner Kurven ist, stellt der Ruhestand ein Nadelöhr dar.

Übrigens gibt es auch Fachkräfte, die beim Übergang in den neuen Lebensabschnitt kompetente Beratung und Begleitung anbieten. Wen der Gang zum Psychologen abschreckt, kann die Dienste eines Coachs in Anspruch nehmen.

Im Ruhestand können auch andere Massnahmen getroffen werden, beispielsweise rund um die Erbschaft. Um auch andere Sorgen loszuwerden, beschäftigen sich frisch Pensionierte häufig mit dem Schreiben ihrer Patientenverfügung und der Bestimmung ihres gesetzlichen Vertreters.

Aktiv bleiben

Und dann wäre da noch die Gesundheit. Wir leben zwar immer länger, aber wir möchten auch gesund bleiben. Selbständigkeit daheim ist eines der grössten Anliegen der Rentner. Hier kann aber vorgesorgt werden.

Um im Ruhestand gesund zu bleiben, ist es Spezialisten zufolge am besten, geistig und körperlich fit zu bleiben. Deshalb ist es wichtig, weiterhin aktiv zu sein und auch das soziale Netzwerk zu pflegen.

Das ist wahrscheinlich sogar der beste Rat für einen gesunden Ruhestand in einem gesunden Körper (und mit einer gesunden Finanzlage ;-).